Reitabzeichen 5
Turniersportabzeichen Klasse A
Das Turniersportabzeichen Klasse A (RA 5) ist Voraussetzung für die Leistungsklasse 6 und ermöglicht damit den Einstieg in den Turniersport mit Prüfungen der Klasse A.
Für Reiter, die das Turniersportabzeichen Klasse A ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit das Abzeichen disziplinspezifisch (Dressur, Springen oder Gelände) abzulegen, hier gibt es jedoch bestimmte Voraussetzungen:
https://www.pferdaktuell.de/ausbildung/abzeichen-im-pferdesport/reitabzeichen/reitabzeichen
Wer das Turniersportabzeichen Klasse A besitzt erhält die Jahresturnierlizenz mit der Leistungsklasse 6 und kann in den Klassen E und A starten.
Teilnahme - Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
- Besitz des Pferdeführerschein Umgangs oder der Reitabzeichen 7 und 6 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
- Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen
Anforderungen
1. Teilprüfung Dressur
- Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit)
- Hilfszügel sind zugelassen
- Reiten ohne Bügel in allen Gangarten
2. Teilprüfung Springen
- Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
- Stilspringen Klasse E
Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb / Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft).
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
- Theorie
- Prüfungsgespräch zur eigenen Praxis
- Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
- Kenntnisse zur Unfallverhütung
- Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre
- Grundkenntnisse im Bereich der körperlichen Fitness des Pferdesportlers
- Kenntnisse des Tierschutzgesetzes
- Kenntnisse über das reiterliche Verhalten auf der Straße und in Feld und Wald
- Bodenarbeit
- Vorführung auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen
- Reitlehre gemäß den Anforderungen der Kl. A
- Skala der Ausbildung
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 5,5 aus allen Teilprüfungen erreicht haben.
Bei den Stationsprüfungen gibt es dabei keine Noten, das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”.
Die Einzelnoten der anderen Teilprüfungen dürfen nicht unter 5,0 sein.
Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.
Für das Bestehen oder Nichtbestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.
Termin
Mo., den 13.07. - Fr., den 17.07.2026
Zwischen 12:00 und 15:00Uhr
So., den 19.07.2026 (Prüfungstag)
von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mo., den 20.07.2026. - Fr., den 24.07.2026
Zwischen 12:00 und 15:00Uhr
So., den 26.07.2026 (Prüfungstag)
von 8:00 bis 12:00 Uhr
Preise
Wochenlehrgang montags - freitags zzgl. Prüfung mit…
Schulpferd 400- €
eigenem Pferd intern 300,- €
eigenem Pferd extern 350,- €