Allgemeine Geschäfts-bedingungen 

Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB) des Reiterhof Rossgarten 

 
§1   Änderungen von Namen, Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind unverzüglich der Reitschule per E-Mail ([email protected]) mitzuteilen.
Ebenso sind gesundheitliche Beeinträchtigungen wie z.B. Asthma, Diabetes o.ä. der Reitschule zu melden. Hierbei geht es um das Wohl Ihrer Kinder, bitte sorgen Sie dafür, dass wir sie im Notfall jederzeit erreichen können.
 
§2   Die Reitschüler / Besucher über 18 Jahren oder der/ die Inhaber der Personensorge für minderjährige Reiter, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist.

Dazu gehören insbesondere das Risiko der Verletzung, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse. Die Anwesenheit auf dem Gelände geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Bei Unfällen, Schäden oder Verlusten, können keine Haftungsansprüche gegenüber des Reiterhof Rossgarten deren Mitarbeiter oder Bewohner des Anwesens geltend gemacht werden.

Die Reitschule haftet im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Reitschule haftet nur dann für einen Unfall, wenn sie ihn durch Verletzung ihrer
Verkehrssicherungspflicht oder zurechenbares Fehlverhalten der Reitlehrer oder Erfüllungshilfen verursacht hat. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

Das Betreten von Pferdeboxen oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Reitschule, des Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten.

Es wird darauf hingewiesen durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und/oder Unfallversicherung Vorsorge zu treffen.

Das Tragen eines Reithelms ist Pflicht! Ausnahmen werden nicht gestattet.

Bei nicht ordnungsgemäßer Ausrüstung behalten wir uns vor den Reitschüler aus
Sicherheitsgründen von der Unterrichtseinheit auszuschließen.

Das Mitführen von Hunden ist an der Leine gestattet, wenn sie verträglich mit Mensch und Tier sind. Hinterlassenschaften sind sofort vom Halter zu entsorgen.
 
§3   Den Anweisungen des Leiters der Reitschule, des Reitlehrers oder dessen Gehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Das Reiten und der Umgang mit den Pferden, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Das Reiten ist grundsätzlich nur nach Anmeldung und den dafür vorgesehenen Zeiten möglich. Die Termine für die Reitstunden werden durch den Reiterhof Rossgarten festgelegt.

Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen- z.B. zu spät kommen, Pferd nicht sauber oder trödeln- werden nicht nachgeholt.

Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, zu entscheiden, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht. 

Im Falle des Nichtreitens und wenn minderjährige Reitschüler sich im Reitbetrieb, außerhalb deren Reitstunden aufhalten, besteht keine Aufsichtspflicht für die Reitschule.

Die inhaltliche Gestaltung des Reitunterrichts obliegt ausschließlich dem Reitlehrer. Der richtige Umgang mit den Pferden sorgt für Sicherheit beim Reiten und gehört genauso zum Reitunterricht wie das Reiten selbst. 

Wir behalten uns vor mit den Reitschülern intensiven Theorieunterricht vorzunehmen, wenn wir es für nötig halten.
Daraus leitet sich kein Ersatzanspruch wegen gekürzter Reitzeit ab.

Ebenso ist der Reiterhof Rossgarten berechtigt, in Folge von höherer Gewalt oder klimatischen Bedingungen den Reitunterricht nicht stattfinden zu lassen, wenn die Sicherheit und/oder die Gesundheit von Pferd und Reiter nicht gewährleistet ist. In diesem Fall wird eine ausführliche Theoriestunde oder ähnliche Beschäftigungen rund ums Pferd vorgenommen. 

Wir bitten Begleitpersonen nicht in das Geschehen und den Unterricht einzugreifen, um den Ablauf nicht zu stören, es sei denn Sie werden ausdrücklich von uns darum gebeten.
 
§4   

An gesetzlichen Feiertagen ruht der Reitschulbetrieb. Stunden können nicht nachgeholt werden. 

Während der Sommerferien  …….


Versäumte Reitstunden aus den Schulferien können nicht nachgeholt werden.

§5 Eine rechtzeitige Anmeldung für alle Events, sowie Lehrgänge ist unbedingt notwendig (Fristen werden rechtzeitig bekannt gegeben) 

Für eine verbindliche Anmeldung bitten wir um Überweisung der Kosten spätestens 2 Wochen vor Lehrgangs- oder Eventbeginn auf folgendes Konto bei der ……..
IBAN: DE…….

Für Absagen, die nach der 2-Wochenfrist eingehen, müssen wir eine Stornierungsgebühr von 50% einbehalten.


§6 Datenschutz
Der Reiterhof Rossgarten nutzt personenbezogene Daten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift ) nur zur Information in eigener Sache, eine wissentliche Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Daten werden während der Vertragslaufzeit gespeichert und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses umgehend gelöscht.
 
§6  Salvatorische Klausel
Die Reiterhof behält sich vor, diese AGB und die Preisliste jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf der Internetseite veröffentlicht, bzw. per Mail an unsere Kunden versendet oder ausgehängt.
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.